Dein Start zum Führerschein
Info
Bist du bereits im Besitz eines Führerausweises der Kat. A1
A35KW oder A unbeschränkt?
Dann kannst du den Lernfahrausweis der Kat. B (Auto) direkt beantragen.
Dieses Vorgehen gilt natürlich auch umgekehrt.
Somit brauchst du den Nothilfe – und den Verkehrskundekurs nicht zu widerholen.
Auch die Theorieprüfung brauchst du nicht ein zweites Mal zu machen.
1. Lernfahrausweis beantragen
Den Lernfahrausweis kannst du mittels Gesuchsformular beantragen.
Gut zu wissen: Du kannst den Lernfahrausweis bereits ab deinem 17.Geburtstag anfordern!
Für unter 20-jährige besteht von der Erteilung des Lernfahrausweises an gerechnet eine Mindestausbildungsdauer von 12 Monaten. Dies gilt nicht für Personen, die den Lernfahrausweis der Kategorie B vor dem 31.12.2020 erworben haben. Übergangsrecht: Wer im Jahr 2021 das 18. Altersjahr vollendet und den Lernfahrausweis der Kategorie B im selben Jahr erwirbt, wird ab dem 18. Geburtstag zur praktischen Führerprüfung zugelassen, auch wenn er den Lernfahrausweis noch nicht während eines Jahres besitzt.
Gesuchsformular ausfüllen und ausdrucken
2. Nothilfekurs besuchen
Den Nothilfekurs kannst du in einer anerkannten Organisation besuchen.
3. Sehtest machen
Bei einem anerkannten Optiker oder Augenarzt lässt du einen Sehtest machen.
Damit deine Identität überprüft werden kann, nimmst du bitte nebst dem Gesuchsformular deine ID oder deinen Pass zum Sehtest mit.
Der Sehtest ist 2 Jahre gültig.
Unsere Empfehlung – Optiker:
– Brillen.ch
Liste von weiteren anerkannten Optikern/Augenärzten
4. Gesuchsformular einreichen
Beim erstmaligen Einreichen eines Gesuches, musst du die Unterlagen persönlich vorbeibringen (Kinder in Begleitung der Eltern/gesetzliche Vertretung).
Du hast dazu folgende Möglichkeiten:
- bei den Geschäftsstellen des Strassenverkehrsamtes
- bei der Einwohnerkontrolle deiner Gemeinde
- oder bei einer Polizeiwache des Kantons Bern.
Bitte nimm nachfolgende Unterlagen ausgedruckt mit:
- Gesuchsformular ausgefüllt mit eingetragenem Sehtest
- 1 Passfoto für das Formular
- Identitätskarte oder Pass im Original
- Niederlassungsausweis (Schweizerinnen und Schweizer) oder Ausländerausweis (ausländische Staatsbürger).
- Nothelferausweis
Die Unterlagen zur Theorieprüfung erhältst du nach Prüfung des Gesuchsformulars vom Strassenverkehrsamt (nach ca. 10 Tagen).
Du erhältst ein Zulassungsschreiben mit einer Referenznummer, mit der du dich online für die Theorieprüfung anmelden kannst.
5. Theorieprüfung
Für eine gute Vorbereitung zur Theorieprüfung raten wir dir mit aktuellen Lernmitteln zu lernen.
Unsere Empfehlung:
Am besten lernst du mit einem interaktiven Online-Zugang, die die Originalfragen der Theorieprüfung enthält und einem aktuellen Lehrbuch, welches dir die nötigen Erklärungen liefert.
Gerne stehen wir dir für weitere Informationen zum Lernmittel unter Kontakt zur Verfügung.
Sobald du die Prüfung, die du mit dem Online-Zugang simulieren kannst, regelmässig bestehst, kannst du dich beim Strassenverkehrsamt für die Theorieprüfung anmelden.
Alle übrigen Daten (wo, wann und wie) erhältst du in einem Schreiben vom Strassenverkehrsamt.
Nach bestandener Theorieprüfung erhältst du den Lernfahrausweis.
6. Praktischer Fahrunterricht
Nun darfst du praktischen Fahrunterricht nehmen oder privat in Begleitung fahren.
In unserer Fahrschule wirst du nach System, professionell ausgebildet.
Dies in einer freundlichen und lockeren Atmosphäre. Schliesslich soll der Fahrunterricht ja Spass machen!
Unsere Preise sind moderat und fair, da wir über ein kalkuliertes Geschäftskonzept verfügen!
(Bei privaten Fahrten muss dein Begleiter mind. 23.Jahre alt und mind. 3 Jahre im Besitze eines gültigen, schweizerischen Führerausweises – der nicht mehr auf Probe ist – sein.)
7. Verkehrskundeunterricht
Parallel zu deiner praktischen Fahrausbildung kannst du den obligatorischen Verkehrskunde-Unterricht (VKU) absolvieren.
Der VKU dauert 2×4 Stunden und wird für die Absolvierung der praktischen Führerprüfung vorausgesetzt. (Gültigkeit unbeschränkt)
Wir empfehlen dir den VKU möglichst früh zu besuchen, da du in diesem Kurs viele förderliche Informationen erhältst, die dir auch im praktischen Fahrunterricht helfen.
So lässt sich die Anzahl der Fahrstunden minimieren.
8. Praktische Prüfung
Nach abgeschlossener Fahrausbildung melden wir dich zur praktischen Führerprüfung an.
Natürlich begleiten wir dich dabei und selbstverständlich benutzt du dabei den Fahrschulwagen.
Das Resultat der praktischen Führerprüfung erfährst du sofort nach der Fahrt.
Nach bestandener Prüfung erhältst du den Prüfungsbericht mit dem du ab sofort alleine fahren darfst.
Den Führerausweis im Kartenformat (Gültigkeit 3 Jahre) erhältst du innert weniger Tage.
9. Weiter-Ausbildung (WAB)
Innerhalb dem ersten Jahr nach bestandener Führerprüfung bist du verpflichtet einen obligatorischen Weiterbildungstag zu besuchen.